Übungsabsenzen
Die Angehörigen der Feuerwehr sind von der Wehrdienstersatzsteuer befreit. Im Gegenzug sind wir aber verpflichtet, unseren Dienst gewissenhaft zu leisten. Dazu gehört selbstverständlich auch der Übungsdienst.
Grundsätzlich sollen die Übungen zu den vorgesehenen Terminen geleistet werden, um eine zielgerichtete und effiziente Ausbildung sicherzustellen. Ein Vor- oder Nachholen bedingt daher zwingend das Einverständnis des Pikettchefs. Dieses ist bis 12 Stunden vor der Übung einzuholen. Es kann daher nicht in jedem Fall garantiert werden, dass an der Übung teilgenommen werden kann.
Tolerierte Absenzen
Bei diesen handelt es sich um Absenzen, die nach Reglement keinen Entschuldigungsgrund darstellen (z. B. Einladung zu einer Hochzeit, Geburtstagsfeier, Vereinsanlass, Ferien usw.).
Entschuldigte Absenzen
Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Arbeit, Militär, Zivilschutz, Auslandaufenthalt, Betreuung der eigenen Kinder, Schwangerschaft.